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Direktversicherung |
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Unterstützungskasse |
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Pensionskasse |
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Pensionsfonds |
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Riesterrente |
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Rüruprente |
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Neben dem Aufbau
von Kapital können über die Betriebliche Altersvorsorge
auch Todesfall, Berufsunfähigkeit und Unfallrisiko abgesichert
werden. Über Kollektivverträge sind hier Beitragsrabatte
möglich. |
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Grundsätzlich
hat der Arbeitgeber die Wahl, ob er eine Betriebliche Altersversorgung
für seine Mitarbeiter selbst finanziert oder ob Bestandteile
des Gehalts in eine Betriebliche Altersversorge umgewandelt werden.
Welche Durchführungswege für Ihre betriebliche Situation
und Ihre Mitarbeiter am geeignetsten sind, hängt von mehreren
Faktoren ab. |
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Die Direktversicherung |
Eine Direktversicherung
ist eine durch den Arbeitgeber auf das Leben eines Arbeitnehmers abgeschlossene
Lebensversicherung. Bei der Direktversicherung ist der Arbeitnehmer
und seine Angehörigen
bezugsberechtigt |
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Im Vergleich wird zwischen
zwei Formen der Direktversicherung unterschieden: Als Grundlage der
Direktversicherung dient das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen
Altersversorgung (§ 1 Abs. 2 BetrAVG und § 40b EStG.) |
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1. Direktversicherung, die vom Arbeitgeber
finanziert wird
2. Direktversicherung, die vom Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung
finanziert
wird. |
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Als Grundlage der Direktversicherung
dient das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(§ 1 Abs. 2 BetrAVG und § 40b EStG.) |
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Die Unterstützungskasse |
Bei der rückgedeckten
arbeitnehmerfinanzierten Unterstützungskasse verwendet der Arbeitnehmer
einen Teil seines Bruttogehaltes für den Aufbau seiner Alters-
und Hinterbliebenenversorgung. Diese beruht auf den bewährten
Tarifen der Versicherer. Dort investiert der Arbeitnehmer die umgewandelten
Gehaltsteile, nachdem der Arbeitgeber diese Beiträge an die Unterstützungskasse
der Versicherer statt an den Arbeitnehmer gezahlt hat. |
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Der Durchführungsweg
der rückgedeckten Unterstützungskasse ist für den Arbeitgeber
besonders vorteilhaft, da die Zahlungen an die Unterstützungskasse
für ihn Betriebsausgaben sind und er keine
Rückstellungen in seiner Bilanz bilden muss. Weiterer Vorteil
für den Arbeitgeber: Auf die umgewandelten Gehaltsteile müssen
bis zum 31.12.2008 keine Sozialabgaben gezahlt werden. Lohnnebenkosten
werden so gemindert. |
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Für den Arbeitnehmer
bringt die rückgedeckte Unterstützungskasse i.d.R. eine
attraktive nachgelagerte Besteuerung mit sich, denn der Arbeitnehmer
kann bei der späteren Versteuerung der Leistungen noch Freibeträge
(Versorgungfreibetrag und Werbungskostenpauschale) geltend machen. |
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Alle
Vorteile für den Arbeitgeber auf einen Blick: |
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Senkung der Lohnnebenkosten. |
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Die Zahlungen an die Unterstützungskasse
haben keine Auswirkungen auf die Bilanz. |
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Sämtliche Verwaltungsarbeiten
werden von der Unterstützungskasse übernommen - ohne
dass zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber entstehen. |
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Steigerung der Mitarbeitermotivation
durch ein innovatives Versorgungskonzept. |
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Neu: Kein Nachfinanzierungsrisiko
bei Ausscheiden des Arbeitnehmers. |
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Alle
Vorteile für den Arbeitnehmer auf einen Blick: |
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Auf die umgewandelten Gehaltsteile
müssen keine Steuern gezahlt werden. Erst bei Eintritt
in das Rentenalter müssen die Rentenzahlungen mit einem
in der Regel deutlich geringeren Steuersatz versteuert werden.
Dazu stehen noch Freibeträge zur Verfügung. |
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Die steuerfreie Umwandlung von Gehaltsteilen
ist in der Höhe nicht begrenzt. |
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Die umgewandelten Gehaltsteile sind
bis zum 31.12.2008 weitgehend sozialabgabenfrei. |
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Marktgerechte Rendite und Sicherheit durch die Leistungen
der Versicherer. Andere renditestarke Modelle der betrieblichen
Altersversorgung (z.B. Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung)
können zusätzlich genutzt werden. |
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Die Pensionskasse |
Im Zuge der Neuregelung des Altersvermögensgesetzes
wurde insbesondere der Durchführungsweg der Pensionskasse deutlich
attraktiver. Interessant für den Arbeitgeber ist die Pensionskasse
unter anderem durch die risikofreie Gestaltungsmöglichkeit der
Versorgung.
Die Pensionskasse übernimmt für die eingezahlten Beiträge
Versorgungsleistungen, gleichzeitig trägt sie das Versorgungsrisiko.
Für den Arbeitgeber enstehen keine weiteren finanziellen Verpflichtungen.
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Durch Reduzierung der Lohnnebenkosten
ergeben sich Wettbewerbsvorteile für den Arbeitgeber. Der Grund:
Im Rahmen einer Gehaltsumwandlung sind Beiträge bis zum 31.12.2008
sozialversicherungsfrei (bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der
gesetzlichen Rentenversicherung West, in 2004 = 2.472 €), damit
entfallen die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
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Wichtig:
Mit der Einrichtung einer Pensionskasse können Mitarbeiter zusätzlich
motiviert und an das Unternehmen gebunden werden. Darüber hinaus
verschafft sich der Arbeitgeber Wettbewerbsvorteile bei der Suche
nach potenziellen Mitarbeitern. |
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Zur
Berechnung |
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Alle Vorteile
auf einen Blick: |
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Sehr geringer betrieblicher Aufwand. |
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Der Arbeitgeber zahlt Beiträge,
die durch Umwandlung von Gehaltsteilen finanziert werden, in
die Pensionskasse. |
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Einsparung von Lohnnebenkosten bis
Ende 2008. |
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Kein Nachfinanzierungsrisiko bei
Ausscheiden von Mitarbeitern. |
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Keine Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein. |
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Keine Bilanzierungspflicht. |
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Arbeitgeberbeiträge sind steuerlich
absetzbare Betriebsausgaben. |
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Keine Haftungsrisiken für den
Arbeitgeber. |
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Die Pensionsfonds |
Der Pensionsfonds ist eine
rechtlich selbstständige - vom Betriebsvermögen getrennte
- Einrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt.
Sie räumt Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf künftige
Leistungen ein. Als Versorgungsleistungen kommen lebenslange Altersrenten
oder Auszahlungspläne mit unmittelbar anschließender Restverrentung
in Betracht. Zusätzlich können, wie bei allen anderen Durchführungswegen,
Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen vereinbart werden. |
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Steuerliche Rahmenbedingungen |
Beim Pensionsfonds kann
der Arbeitnehmer steuerfrei Beiträge in Höhe von bis zu
4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
aufbringen (§ 3 Nr. 63 EStG), soweit dieser Höchstbetrag
nicht durch arbeitgeberfinanzierte Beiträge ausgeschöpft
wird. Die Versorgungsleistungen werden nachgelagert in voller Höhe
besteuert. Der Pensionsfonds bietet zusätzlich die Möglichkeit
der staatlichen Zulagenförderung (§ 10a EStG). Hier werden
Renten gezahlt, die in voller Höhe nachgelagert besteuert werden.
Für den Arbeitgeber sind die Beiträge zum Pensionsfonds
als
Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. |
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Alle Vorteile
auf einen Blick: |
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Geringer Verwaltungsaufwand. |
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Bilanzneutralität. |
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Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
erfüllt. |
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In der Regel nachgelagerte Besteuerung
möglich. |
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Sozialversicherungsfreiheit:
bei Arbeitgeberfinanzierung bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze
bei Entgeltumwandlung bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze bis
einschließlich 2008. |
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Variable Beitragszahlung. |
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Übertragung bestehender Direkt-
und Unterstützungskassenzusagen auf einen Pensionsfonds
möglich. |
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Hohe Renditechancen. |
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Die Riesterrente |
Die Riesterrente ist die neueste
Form der Altersvorsorge. Sie können die Riesterrente als private
Altersvorsorge, aber auch als betriebliche Altersvorsorge im Rahmen
der Entgeldumwandlung abschließen. |
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Der Arbeitgeber übernimmt, bei
einer betrieblichen Altersvorsorge, als Versicherungsnehmer die Verpflichtung
zur Meldung des jeweiligen
Jahresentgeltes. |
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Als Arbeitnehmer können Sie
im Jahr 2003 bis zu 2.448,00 €, dass entspricht 4% der Beitragsbemessungsgrenze
zur gesetzlichen Rentenversicherung (BBG), in eine Riesterrente umwandeln. |
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Der Beitrag zur Riesterrente wird
aus dem versteuerten Nettoentgelt
entnommen. Zum Jahresende prüft die Finanzverwaltung automatisch
ob die jeweilige Zulage (in 2003 = 38,00 € pro Jahr) oder der
separate Sonderausgabenabzug (in 2003 = 525,00 €) günstiger
ist.
Das jeweils Günstigere findet für die Riesterrente Anwendung.
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Um die Maximalförderung für
die Riesterente zu erhalten, ist 2003 ein Mindestbeitrag in Höhe
von 1 % des rentenversicherungspflichtigen Entgeltes zu zahlen. Der
Mindestbeitrag für die Riesterente erhöht sich für
die Jahre 2004 und 2005 auf 2 %, für die Jahre 2006 und 2007
auf 3 % und ab 2008 auf 4 %. Entsprechend erhöhen sich die Zulagen
und der Sonderausgabenabzug. |
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Die Rüruprente |
Die Rüruprente ist eine regelmäßige,
lebenslange Rente (analog gesetzlicher Rente). Es besteht kein Kapitalwahlrecht. |
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Alle Vorteile
auf einen Blick: |
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